
Wem gehört der Lachen?
Wir wissen alle, dass unser Hauptfeld und das Trainingsgelände inkl. Parkplatz auf der Erhöhung, auf dem Gemeindegebiet Dotzigen liegt. So weit, so gut. Aber wie sind die Besitzverhältnisse und wie lange geniessen wir Gastrecht?
Auf dem Grundstücksplan sind die Parzellen 501 und 502 grün resp. gelb eingefärbt. Die ganze Fläche, ausgenommen die in den Baurechtsverträgen enthaltenen Flächen für Gebäude, ist gemietet.
Es umfasst:
Quadratmeter (m2)
Parzelle 501:
Eigentümer Einwohnergemeinde Büren an der Aare 15'620
davon: Gartenanlagen 15'272
Gebäude 348
Mietvertrag: 5. März 1974 mit der Einwohnergemeinde Büren
Mietdauer: 01.01.1974 bis 31.12.1993, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre
Mietpreis: Unentgeltlich
Parzelle 502:
Eigentümer Flurgenossenschaft Büren-Dotzigen 8'441
davon: Strasse, Weg 2
Acker, Wiese, Weide 2'547
Gartenanlagen 5'892
Mietvertrag: 17. Dezember 1973 mit der Flurgenossenschaft Dotzigen-Büren
Mietdauer: 01.01.1974 bis 31.12.1993, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre
Mietpreis: CHF 2.50 pro Are
Zusätzlich besteht ein Baurechtsvertrag, datiert vom 15. November 1991. Er umfasst das Baurecht für:
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Baurecht Nr. 721, Parzelle 501, Garderobe Gebäudefläche von 325 m2, Kanalstrasse 1, Gmde. Dotzigen
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Baurecht Nr. 720, Parzelle 501, Ballhaus Gebäudefläche von 151 m2, Kanalstrasse 1b, Gmde. Dotzigen
Mit Erweiterung des Baurechts vom 4. Juni 2003 wurde neu die Buvette in den Vertrag mit der Garderobe in einen Baurechtsvertrag vereint. Das Baurecht läuft bis 15.11.2041. Der Baurechtsvertrag umfasst nun die folgenden Baurechte (eingebunden in Baurecht 721 von insgesamt 572 m2):
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Baurecht Nr. 721, Parzelle 501, Garderobe Gebäudefläche von 325 m2, Kanalstrasse 1, Gmde. Dotzigen
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Baurecht Nr. 721, Parzelle 501, Buvette, Gebäudefläche 247 m2, Kanalstrasse 1a, Gmde. Dotzigen
Was ist eine Flurgenossenschaft?
Eine Flurgenossenschaft im Kanton Bern ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, in der sich Grundeigentümer zusammenschliessen, um gemeinschaftliche Bodenverbesserungen wie Strassenbau, Entwässerung oder Meliorationen durchzuführen und zu unterhalten. Sie basiert auf Art. 703 ZGB und kantonalem Recht. Die Mitgliedschaft ist meist durch den Besitz von Land innerhalb des festgelegten Perimeters obligatorisch.
Unsere Nachbarn
Rund um den Fussballplatz sind die Besitzverhältnisse von Land und Wasser wie folgt geregelt:
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Grundstücks-Nr. 603 Nidau Büren-Kanal (auf dem Gemeindegebiet Dotzigen), bestehend aus 2'502 m2 Strasse, Wege, 6'429 m2 humusierte Fläche und 43'653 m2 Fliessendes Gewässer, ist im Alleineigentum des Kantons Bern.
Es ist eine Gemeindestrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Büren an der Aare, Dotzigen, Meienried und Safnern. Diese vier Gemeinden sind für den Unterhalt der Strasse verantwortlich. -
Grundstücks-Nr. 321 Lachefeld, bestehend aus 1'106 m2 Strasse, Wege und 39 m2 Acker, Wiese, Weide, es handelt sich um die unbefestigte Strasse von der Kanalstrasse auf den "Damm" bis zum Robidog, dieses Grundstück ist im Alleineigentum der Einwohnergemeinde Dotzigen.
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Grundstücks-Nr. 618 Wislere, bestehend aus 149 m2 Gebäude und 25'678 m2 Acker, Wiese und Weide, es ist das Land angrenzend an das östlich liegende Tor. Alleineigentümer ist Fritz Stotzer (Encore).
Karte "Lachen" und angrenzende Grundstücke
Die rosarote Linie ist die Gemeindegrenze. Folglich ist das ganze Terrain, bestehend aus den Parzellen 501 und 502, auf dem Gemeindegebiet Dotzigen.

Adresse FCB
Die offizielle Adresse des FCB, bezieht man den Standort der Gemeinde mit ein, lautet, FC Büren an der Aare, Kanalstrasse 1, 3293 Dotzigen, weil in Büren existiert eine Adresse Kanalstrasse 1, und zwar vis-à-vis der Turnhalle.
Damit Klarheit herrscht, wie die Adresse aus Sicht der Post korrekt lauten muss, habe ich eine Anfrage gemacht und die Antwort erhalten, "schreiben sie einfach FC Büren an der Aare, 3294 Büren an der Aare, es wird so schon klappen". "Schreiben sie Dotzigen, dies wäre ja gemäss Standort korrekt, wäre die Verwirrung komplett". Danke Schweizerische Post für eine klipp und klare Antwort.

