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Hans Peter Gribi

Fussball in der Gewässerschutzzone, geht das?

Aus der Matchzytig vom 28. Oktober 2023

Zur besseren Verständigung erklären wir kurz das Bild.


Rot = Gewässerschutzbereich Au (Lage des Fussballplatzes)

Er umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete.


Rot = Gewässerschutzbereich Ao (Lage des Fussballplatzes)

Er umfasst das oberirdische Gewässer und dessen Uferbereiche, welche ein nutzbares Grundwasservorkommen speisen oder einer Trinkwasserfassung dienen.


Blau = Grundwasserschutzzonen und -areale

z.B. Zone S1 Fassungsbereich (dunkelblau), Zone S2 Engere Schutzzonen (blau), Zone S3 Weitere Schutzzonen(hellblau), Zone S0 provisorische Schutzzonen (hellblau)


Kriterien zur Festlegung des Gewässerschutzbereichs Au

Der Bereich Au umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Ein Grundwasservorkommen gilt als nutzbar, wenn es zu Trinkwasserzwecken verwendet werden kann. Folgende zwei Kriterien zur Qualität und Quantität müssen erfüllt sein:

  • Die Wasserqualität muss, eventuell nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren, die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhalten;

  • Die Ergiebigkeit des Grundwassers muss, bei einer nachhaltigen Nutzung, einen Beitrag zur regionalen oder kommunalen Versorgung leisten können oder wesentlich zur Speisung eines stromabwärts liegenden nutzbaren Grundwasservorkommens beitragen.

Das Areal des Fussballplatzes Lachen ist nicht nur an oberirdischen Gewässer und dessen Uferbereiche angrenzend (Grundwasserschutzzone Ao), sondern liegt auch über dem Grundwasser (sog. unterirdisches Gewässer) von immenser Grösse (Bild Seite 31, hellblauer Bereich). Der schwach grünliche Bereich umfasst die Randgebiete und die vermuteten Randgebiete. Sie sind ebenfalls schützenswert, weil Randgebiete einen unmittelbaren Einfluss auf das Grundwasser haben (Gefahr durch Verunreinigung).


Über das Grundwasser kann der FCB ein Liedlein singen. Unzählige Hochwasserperioden haben unserem Verein in den letzten Jahren etliches Kopfzerbrechen und unzählige Franken gekostet.


Bei Ansicht dieser Karte wird einem erst so richtig bewusst, auf was für einer Menge Wasser der FCB mit seinem Areal sitzt. Kommt dazu, dass der Fussballplatz praktisch auf Wasserspiegelhöhe (Normalpegel) der Aare gebaut wurde und daher logischerweise bei extremen Abflüssen (prophylaktische Massnahmen) aus dem Oberland (Brienzersee, Thunersee) und den westlich gelegenen Seen (Bielersee, Neuenburgersee, Murtensee) im Nu mit Hochwasser konfrontiert ist.


Kommen wir nochmals auf die Wasserschutzzonen zurück. Die blauen Bereiche (Bild Seite 29) umfassen die Schutzzonen mit den entsprechenden Gefahrenstufen und deren Richtlinien und Verbote.


S1: Fassungsbereich

Ausser Dauerwiesen, Bäumen oder Sträucher ist jede Nutzung untersagt. Wasserwerksfremde Bauten, Anlagen und Materiallager aller Art sind verboten.


S2: Engere Schutzzone

Die Erstellung von neuen, wasserwerksfremden Bauten ist grundsätzlich verboten (i.d.R auch Gülleverbot). Abwasserleitungen sind nur erlaubt, wenn eine andere Linienführung nicht möglich ist. Sie müssen zudem doppelwandig ausgeführt werden.


S3: Weitere Schutzzonen (Pufferzone zwischen S2 und angrenzendem Gebiet)

Bauten, in denen wassergefährdende Stoffe erzeugt, gelagert, verwendet werden oder umgeschlagen werden, sind verboten. Abwasserleitungen (inkl. Hausanschlüsse) sind periodisch auf ihre Dichtheit zu kontrollieren.


Der FC Büren an der Aare liegt mit seinem Areal, wie schon erwähnt, im Gewässerschutzbereich Au und Ao und ist daher von den strengen Regeln von S1 – S3 befreit. Aber auch da regeln Gesetze den Umgang. So ist, um auf unser Beispiel mit dem Parkplatz zurückzukommen, verboten, schadstoffbelastete Beläge einzubauen.

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